Standesamt Gering

Anschrift

Standesamt Gering
Marktplatz 4-6
56751 Polch


Mail:
standesamt@polch.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gering vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@polch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gering.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gering

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Geringgeboren wurden, beim Standesamt Gering beantragt werden.

Hier einige verschiedene allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Meistens vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamt Gering die Urkunde aus. Es bieten sich diverse Arten von Geburtsnachweisen, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann man beim Standesamt Gering einen Ersatz ersuchen. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gering

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine behördliche, meistenteils legitim erlaubte, verankerte Bestätigung einer Vereinigung beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt Gering anzeigen und die hierbei relevanten Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich sollten Sie selber beim Amt in Gering vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Gering antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss deswegen ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Trauung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schriftstück vom Standesamt. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Gering beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Gering schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Gering

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Mayen-Koblenz

Höhe
219 m ü. NHN

Fläche
28,68 km2

Einwohner
6939 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
242 Einwohner je km2

Postleitzahl
56751

Vorwahl
02654

KFZ Kennzeichen
MYK, MY

Gemeindeschlüssel
07 1 37 089

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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