Standesamt Gerach (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Gerach (Rheinland-Pfalz)
Brühlstraße 16
55756 Herrstein


Mail:
standesamt@gerach.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gerach (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gerach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gerach (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gerach (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Gerach (Rheinland-Pfalz) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Gerach (Rheinland-Pfalz) eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamtsbüro Gerach (Rheinland-Pfalz) die Urkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Kategorien der Geburtsdokumenten, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet für diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verschwindet oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Gerach (Rheinland-Pfalz) eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür werden normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gerach (Rheinland-Pfalz)

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine behördliche, vorwiegend zulässig rechtmäßige, verankerte Erklärung einer Vereinigung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Trauung beim Standesamt in Gerach (Rheinland-Pfalz) anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. erhalten. Grundsätzlich müssen Sie selbst im Gerach (Rheinland-Pfalz) auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dazu viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andere Belege gewünscht sein! Ihr Standesamt in Gerach (Rheinland-Pfalz) berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Gerach (Rheinland-Pfalz) zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.