Standesamt Gemünden (Westerburg)

Anschrift

Standesamt Gemünden (Westerburg)
Neustraße 40
56457 Westerburg


Mail:
standesamt@stadt-westerburg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gemünden (Westerburg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-westerburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gemünden (Westerburg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gemünden (Westerburg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Gemünden (Westerburg) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Gemünden (Westerburg) geboren sind.

Nachfolgend finden Sie mehrere grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Normalerweise führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt die Behörde in Gemünden (Westerburg) das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedene Versionen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt für vielfältige Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Gemünden (Westerburg) eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gemünden (Westerburg)

Definition

Eine Vermählung definiert eine bewiesene, weitgehend zulässig legale, festgemachte Erklärung eines Verbunds beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Gemünden (Westerburg) erklären und die dafür wichtigen Unterlagen zu holen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim Amt in Gemünden (Westerburg) erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht in Gemünden (Westerburg) sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Amt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für das Recht der Verehelichung amtlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andere Belege vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Gemünden (Westerburg) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Gemünden (Westerburg) zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Gemünden (Westerburg)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Westerwaldkreis

Höhe
343 m ü. NHN

Fläche
18,48 km2

Einwohner
5749 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
311 Einwohner je km2

Postleitzahl
56457

Vorwahl
02663

KFZ Kennzeichen
WW

Gemeindeschlüssel
07 1 43 308

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Gemünden (Westerburg)

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Wegweiser:

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