Standesamt Gefell (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Gefell (Rheinland-Pfalz)
Leopoldstraße 29
54550 Daun


Mail:
standesamt@stadt-daun.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gefell (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-daun.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gefell (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gefell (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Gefell (Rheinland-Pfalz)geborene Personen beim Standesamt Gefell (Rheinland-Pfalz) zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie ein paar Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Regel verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamt Gefell (Rheinland-Pfalz) die Geburtsurkunde aus. Es gibt unterschiedliche Kategorien der Geburtsnachweisen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird benötigt bei diverse bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Gefell (Rheinland-Pfalz) einen Ersatz anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gefell (Rheinland-Pfalz)

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine behördliche, gewöhnlich rechtens zugestandene, verankerte Kennzeichung eines Verbunds gemeinsamer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung beim Standesamt Gefell (Rheinland-Pfalz) aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Dokumente besorgen. Grundsätzlich müssen Sie direkt bei der Behörde in Gefell (Rheinland-Pfalz) erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Replikate sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen werden weitere Untelagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Gefell (Rheinland-Pfalz) berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Gefell (Rheinland-Pfalz)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Vulkaneifel

Höhe
410 m ü. NHN

Fläche
49,02 km2

Einwohner
8059 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
164 Einwohner je km2

Postleitzahl
54550

Vorwahl
06592

KFZ Kennzeichen
DAU

Gemeindeschlüssel
07 2 33 501

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Gefell (Rheinland-Pfalz)

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Wegweiser:

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