Standesamt Galenberg

Anschrift

Standesamt Galenberg
Kapellenstraße 12
56651 Niederzissen


Mail:
standesamt@galenberg.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Galenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@galenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Galenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Galenberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Galenberg geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Galenberg eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei einige wenige generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Meistens besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Amt Galenberg das Dokument aus. Es gibt variantenreiche Formen von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Sie wird gebraucht zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Galenberg eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Galenberg

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine behördliche, überwiegend zulässig statthafte, festgemachte Basis einer Vereinigung gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Eheschließung beim Standesamt Galenberg einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Dokumente besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim Amt in Galenberg auftauchen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise gefordert sein! Das Standesamt in Galenberg klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Galenberg schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.