Standesamt Forst (Hunsrück)

Anschrift

Standesamt Forst (Hunsrück)
Corray 1
56856 Zell (Mosel)


Mail:
standesamt@vg-zell.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Forst (Hunsrück) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 65 42) 7 01 28
E-Mail: standesamt@vg-zell.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Forst (Hunsrück).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Forst (Hunsrück)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Forst (Hunsrück)geborene Personen beim Standesamt Forst (Hunsrück) zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige wenige allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber können auch die Eltern eigenständig die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Forst (Hunsrück) die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Arten der Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird verwendet für diverse bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Forst (Hunsrück) einen Ersatz beantragen. Dafür sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Forst (Hunsrück)

Definition

Eine Verehelichung benennt eine anerkannte, weitgehend zulässig erlaubte, gestärkte Bestätigung einer Vereinigung von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Trauung beim Standesamt in Forst (Hunsrück) erklären und die hierfür relevanten Unterlagen zu holen. Generell müssen Sie selber bei der Behörde in Forst (Hunsrück) erscheinen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Forst (Hunsrück) sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann hierfür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Forst (Hunsrück) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Forst (Hunsrück)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Cochem-Zell

Höhe
100 m ü. NHN

Fläche
44,95 km2

Einwohner
4086 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
91 Einwohner je km2

Postleitzahl
56856

Vorwahl
06542

KFZ Kennzeichen
COC, ZEL

Gemeindeschlüssel
07 1 35 092

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Forst (Hunsrück)

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