Standesamt Finkenbach-Gersweiler

Anschrift

Standesamt Finkenbach-Gersweiler
Bezirksamtsstr. 7
67806 Rockenhausen


Mail:
standesamt@rockenhausen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Finkenbach-Gersweiler vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 61) 45 12 55
E-Mail: standesamt@rockenhausen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Finkenbach-Gersweiler.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Finkenbach-Gersweiler

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Finkenbach-Gersweilergeborene Personen beim Standesamt Finkenbach-Gersweiler zu beantragen.

Hier sind verschiedene generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, trotzdem dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Amt Finkenbach-Gersweiler die Urkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Kategorien von Geburtsnachweisen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird verwendet bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Finkenbach-Gersweiler eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Finkenbach-Gersweiler

Definition

Eine Ehe bildet eine behördliche, zumeist rechtens zugestandene, festgemachte Basis eines Verbunds mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Vermählung beim Standesamt in Finkenbach-Gersweiler einleiten und die dazu relevanten Unterlagen zu beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell im Finkenbach-Gersweiler auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Verehelichung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können andere Belege wichtig sein! Ihr Amt in Finkenbach-Gersweiler berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Finkenbach-Gersweiler zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Finkenbach-Gersweiler

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Donnersbergkreis

Höhe
199 m ü. NHN

Fläche
36,83 km2

Einwohner
5315 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
144 Einwohner je km2

Postleitzahl
67806

Vorwahl
06361

KFZ Kennzeichen
KIB, ROK

Gemeindeschlüssel
07 3 33 502

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Finkenbach-Gersweiler

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