Standesamt Fensdorf

Anschrift

Standesamt Fensdorf
Hellerstr. 2
57518 Betzdorf


Mail:
standesamt@vg-bg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Fensdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 27 41) 29 14 24
E-Mail: standesamt@vg-bg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Fensdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Fensdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Fensdorfgeboren wurden, beim Standesamt Fensdorf beantragt werden.

Nachstehend sind mehrere Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Meistens übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch können auch die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamtsbüro Fensdorf das Dokument aus. Es bieten sich diverse Formen der Geburtsdokumenten, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet bei verschiedene administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal das Dokument verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Fensdorf eine neue Urkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Fensdorf

Definition

Eine Verehelichung bildet eine bewiesene, vorwiegend zulässig legale, belegte Form einer Vereinigung von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Amt in Fensdorf erklären und die hierbei wichtigen Nachweise. holen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich bei der Behörde in Fensdorf antreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann er seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen gefordert sein! Ihr Trauamt in Fensdorf stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Fensdorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Fensdorf

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Altenkirchen (Westerwald)

Höhe
211 m ü. NHN

Fläche
9,56 km2

Einwohner
10.099 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1056 Einwohner je km2

Postleitzahl
57518

Vorwahl
02741

KFZ Kennzeichen
AK

Gemeindeschlüssel
07 1 32 006

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

Fensdorf

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