Standesamt Fachbach

Anschrift

Standesamt Fachbach
Bleichstraße 1
56130 Bad Ems


Mail:
standesamt@vgben.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Fachbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@vgben.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Fachbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Fachbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Fachbachgeboren wurden, beim Standesamt Fachbach beantragt werden.

Im Weiteren sind zahlreiche Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamtsbüro Fachbach die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Kategorien der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Fachbach eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Fachbach

Definition

Eine Heirat definiert eine anerkannte, vorwiegend rechtlich zugestandene, festgemachte Form eines Verbunds gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt Fachbach einleiten und die hierbei erforderlichen Papiere holen. Unbedingt sollten Sie selbst beim Amt in Fachbach antreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Anmeldung der Hochzeit verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Standesamt in Fachbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Fachbach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Fachbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Rhein-Lahn-Kreis

Höhe
82 m ü. NHN

Fläche
15,41 km2

Einwohner
9761 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
633 Einwohner je km2

Postleitzahl
56130

Vorwahl
02603

KFZ Kennzeichen
EMS, DIZ, GOH

Gemeindeschlüssel
07 1 41 006

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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