Standesamt Essingen (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Essingen (Rheinland-Pfalz)
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich


Mail:
standesamt@essingen.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Essingen (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@essingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Essingen (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Essingen (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Essingen (Rheinland-Pfalz) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Essingen (Rheinland-Pfalz) geboren sind.

Hier einige einige wenige grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Amt Essingen (Rheinland-Pfalz) die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden variantenreiche Typen der Geburtsurkunden, so wie die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird zu unterschiedliche administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Essingen (Rheinland-Pfalz) eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck werden normalerweise personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Essingen (Rheinland-Pfalz)

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine behördliche, vorwiegend gerecht zugestandene, gestärkte Grundlage einer Beziehung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Eheschließung beim Standesamt in Essingen (Rheinland-Pfalz) anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. besorgen. Grundsätzlich sollten Sie direkt bei der Behörde in Essingen (Rheinland-Pfalz) erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er den anderen in geschriebener Form ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Essingen (Rheinland-Pfalz) sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit die Behörde feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Kopien gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Essingen (Rheinland-Pfalz) berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Essingen (Rheinland-Pfalz) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.