Standesamt Eschbach (Landau)

Anschrift

Standesamt Eschbach (Landau)
Marktstr. 50
76829 Landau in der Pfalz


Mail:
standesamt@landau.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eschbach (Landau) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 41) 13 32 70
E-Mail: standesamt@landau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eschbach (Landau).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Eschbach (Landau)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, welche den über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Eschbach (Landau) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Eschbach (Landau) beantragen.

Anbei ein paar allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Üblicherweise besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt die Behörde in Eschbach (Landau) die Urkunde aus. Es sind vorhanden variantenreiche Kategorien der Geburtsurkunden, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Eschbach (Landau) eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Eschbach (Landau)

Definition

Eine Verehelichung bildet eine begründete, zumeist rechtlich zugestandene, gestärkte Form eines Beisammenseins von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Eschbach (Landau) aufnehmen und die dazu wichtigen Papiere holen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Eschbach (Landau) antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Eintragung der Heirat rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Dokumente gewünscht sein! Ihr Trauamt in Eschbach (Landau) berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Eschbach (Landau) zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Eschbach (Landau)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
142 m ü. NHN

Fläche
82,94 km2

Einwohner
46.919 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
566 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
LD

Gemeindeschlüssel
07 3 13 000

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Eschbach (Landau)

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