Standesamt Eppenrod

Anschrift

Standesamt Eppenrod
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez


Mail:
standesamt@stadt-diez.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eppenrod vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-diez.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eppenrod.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Eppenrod

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Eppenrod ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Eppenrod geboren sind.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Eppenrod die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Arten von Geburtsnachweisen, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt für mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Falls die Urkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Eppenrod eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Eppenrod

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine dokumentierte, weitgehend zulässig zugestandene, gefestigte Erklärung eines Verbunds zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt Eppenrod erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie selber im Eppenrod antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er die andere Person durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Trauung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen gefordert sein! Ihr Trauamt in Eppenrod informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Eppenrod zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Eppenrod

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Rhein-Lahn-Kreis

Höhe
110 m ü. NHN

Fläche
12,41 km2

Einwohner
11.092 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
894 Einwohner je km2

Postleitzahl
65582

Vorwahl
06432

KFZ Kennzeichen
EMS, DIZ, GOH

Gemeindeschlüssel
07 1 41 029

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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