Standesamt Burgen (Rhein-Mosel)

Anschrift

Standesamt Burgen (Rhein-Mosel)
Bahnhofstraße 44
56330 Kobern-Gondorf


Mail:
standesamt@burgen-rhein-mosel.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burgen (Rhein-Mosel) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@burgen-rhein-mosel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burgen (Rhein-Mosel).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Burgen (Rhein-Mosel)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Burgen (Rhein-Mosel) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Burgen (Rhein-Mosel) beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Praxis übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamt Burgen (Rhein-Mosel) das Dokument aus. Es existieren variantenreiche Sorten der Geburtsdokumenten, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird für vielfältige bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Sofern die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Burgen (Rhein-Mosel) eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Ausweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Burgen (Rhein-Mosel)

Definition

Eine Verehelichung benennt eine bewiesene, meistens zulässig zugestandene, gestärkte Grundlage einer Beziehung von paarigen Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Vermählung beim Standesamt in Burgen (Rhein-Mosel) anmelden und die hierfür erforderlichen Dokumente erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie selber bei der Behörde in Burgen (Rhein-Mosel) vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Burgen (Rhein-Mosel) antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Heirat rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Burgen (Rhein-Mosel) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.