Standesamt Burg (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Burg (Rheinland-Pfalz)
Pestalozzistraße 7
54673 Neuerburg


Mail:
standesamt@neuerburg-eifel.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burg (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neuerburg-eifel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burg (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Burg (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Burg (Rheinland-Pfalz) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Burg (Rheinland-Pfalz) geboren sind.

Hier sind zahlreiche allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Meistens tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamt Burg (Rheinland-Pfalz) die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Versionen von Geburtsbescheinigungen, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird bei diverse Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Sofern die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Burg (Rheinland-Pfalz) eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck werden gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Burg (Rheinland-Pfalz)

Definition

Eine Trauung beschreibt eine erklärte, weitgehend gesetzlich statthafte, verankerte Begründung einer Beziehung zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Burg (Rheinland-Pfalz) anzeigen und die dafür notwendigen Papiere holen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Amt in Burg (Rheinland-Pfalz) vorsprechen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Verehelichung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Burg (Rheinland-Pfalz) berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Burg (Rheinland-Pfalz) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Burg (Rheinland-Pfalz)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm

Höhe
330 m ü. NHN

Fläche
10,17 km2

Einwohner
1544 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
152 Einwohner je km2

Postleitzahl
54673

Vorwahl
06564

KFZ Kennzeichen
BIT, PRÜ

Gemeindeschlüssel
07 2 32 088

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Burg (Rheinland-Pfalz)

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Wegweiser:

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