Standesamt Bubach
Anschrift
Standesamt Bubach
Brühlstraße 2
55469 Simmern / Hunsrück
Mail: standesamt@bubach.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bubach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@bubach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bubach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Bubach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Bubach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Bubach beantragen.
Hier sind ein paar grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings können auch die Eltern persönlich ihre Geburt melden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Bubach die Geburtsurkunde aus. Es gibt diverse Typen von Geburtsdokumenten, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.
Einsatz
Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird eingesetzt für unterschiedliche administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Wenn das Dokument verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Bubach einen Ersatz anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Bubach
Definition
Eine Vermählung definiert eine anerkannte, vorwiegend gesetzlich rechtmäßige, untermauerte Begründung einer Beziehung zweier Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt Bubach aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig im Bubach auftreten. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Bubach antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann hierfür einige Fragen an das Paar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Verehelichung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Nachbildungen sind nicht erlaubt!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Bubach ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Bubach
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Bubach auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Simmern / Hunsrück.
Wegweiser:
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