Standesamt Bodenbach

Anschrift

Standesamt Bodenbach
Dauner Straße 22
53539 Kelberg


Mail:
standesamt@bodenbach.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bodenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bodenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bodenbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bodenbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Bodenbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Bodenbach geboren sind.

Im Weiteren sind einige wenige allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Gewöhnlich tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Bodenbach die Urkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Kategorien von Geburtsbescheinigungen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Neubestellung

Sollte die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Bodenbach eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden meistens persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bodenbach

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine amtliche, zumeist legitim statthafte, gesicherte Kennzeichung einer Beziehung von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt in Bodenbach anzeigen und die dazu wichtigen Nachweise. besorgen. Unbedingt müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Bodenbach auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen relevant sein! Das Standesamt in Bodenbach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.