Standesamt Bobenheim-Roxheim

Anschrift

Standesamt Bobenheim-Roxheim
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim


Mail:
standesamt@bobenheim-roxheim.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bobenheim-Roxheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bobenheim-roxheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bobenheim-Roxheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bobenheim-Roxheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Bobenheim-Roxheim ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Bobenheim-Roxheim geboren sind.

Nachstehend sind zahlreiche grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, trotzdem dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Bobenheim-Roxheim die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Arten der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht für mannigfaltige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Bobenheim-Roxheim eine neue Urkunde bitten. Zu diesem Zweck benötigt man meistens personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bobenheim-Roxheim

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine begründete, zumeist rechtlich statthafte, verankerte Grundlage einer Vereinigung mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Amt in Bobenheim-Roxheim einleiten und die hierfür wichtigen Dokumente holen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich bei der Behörde in Bobenheim-Roxheim auftauchen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Bobenheim-Roxheim sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Verehelichung rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Bobenheim-Roxheim stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Bobenheim-Roxheim zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.