Standesamt Bescheid

Anschrift

Standesamt Bescheid
Langer Markt 17
54411 Hermeskeil


Mail:
w.nellinger@hermeskeil.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bescheid vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 65 03) 80 91 55
E-Mail: w.nellinger@hermeskeil.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bescheid.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bescheid

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Bescheidgeboren wurden, beim Standesamt Bescheid beantragt werden.

Im Folgenden sind ein paar allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Praxis vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch dürfen auch die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt die Behörde in Bescheid das Dokument aus. Es bieten sich unterschiedliche Formen der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird zu unterschiedliche administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Bescheid eine neue Urkunde beantragen. Dafür sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bescheid

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine erklärte, vorwiegend legitim erlaubte, verankerte Erklärung einer Beziehung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Trauung bei der Behörde in Bescheid einleiten und die dafür wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie selber bei der Behörde in Bescheid vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Bescheid antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage erforderlich sein! Das Stadtbüro in Bescheid berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bescheid zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Bescheid

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Trier-Saarburg

Höhe
542 m ü. NHN

Fläche
30,89 km2

Einwohner
6820 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
221 Einwohner je km2

Postleitzahl
54411

Vorwahl
06503

KFZ Kennzeichen
TR, SAB

Gemeindeschlüssel
07 2 35 045

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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