Standesamt Becherbach bei Kirn

Anschrift

Standesamt Becherbach bei Kirn
Kirchstr. 3
55606 Kirn


Mail:
stadtverwaltung@kirn.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Becherbach bei Kirn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 67 52) 13 51 26
E-Mail: stadtverwaltung@kirn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Becherbach bei Kirn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Becherbach bei Kirn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Becherbach bei Kirn ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Becherbach bei Kirn geboren sind.

Anbei mehrere Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Generell erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt die Behörde in Becherbach bei Kirn die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Sorten von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Sie wird gebraucht bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Becherbach bei Kirn eine neue Urkunde bitten. Dafür benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Becherbach bei Kirn

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine begründete, vorwiegend rechtlich zulässige, gesicherte Basis einer Beziehung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Trauung beim Standesamt Becherbach bei Kirn anmelden und die hierfür erforderlichen Dokumente erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie direkt beim Standesamt Becherbach bei Kirn antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente gefordert sein! Das Standesamt in Becherbach bei Kirn informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Becherbach bei Kirn zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.