Standesamt Bann

Anschrift

Standesamt Bann
Kirchenstr. 41
66849 Landstuhl


Mail:
standesamt@landstuhl.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bann vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 71) 8 31 21
E-Mail: standesamt@landstuhl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bann.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bann

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Banngeboren wurden, beim Standesamt Bann beantragt werden.

Anbei ein paar grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Regel verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt die Behörde in Bann die Urkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Typen der Geburtsnachweisen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet bei vielfältige Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Bann einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck werden meistens personenbezogene Daten und ein Ausweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bann

Definition

Eine Verehelichung definiert eine amtliche, gewöhnlich juristisch zulässige, gesicherte Begründung einer Beziehung von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Amt in Bann aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden erhalten. Unbedingt müssen Sie selber im Bann vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, kann er die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original eingereicht werden, Kopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Bann informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Bann zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Bann

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Kaiserslautern

Höhe
248 m ü. NHN

Fläche
15,34 km2

Einwohner
8356 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
545 Einwohner je km2

Postleitzahl
66849

Vorwahl
06371

KFZ Kennzeichen
KL

Gemeindeschlüssel
07 3 35 022

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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