Standesamt Aschbach

Anschrift

Standesamt Aschbach
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken


Mail:
standesamt@lauterecken.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Aschbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lauterecken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Aschbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Aschbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Aschbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Aschbach geboren sind.

Im Weiteren sind mehrere allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Generell verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch können auch die Eltern persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht die Behörde in Aschbach die Geburtsurkunde aus. Es finden sich diverse Formen der Geburtsdokumenten, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird eingesetzt für verschiedene bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Aschbach eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Aschbach

Definition

Eine Ehe beschreibt eine dokumentierte, zumeist rechtens zugestandene, verankerte Form einer Verbindung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Aschbach anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Papiere erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie selbst im Aschbach erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Heirat amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung vom Standesamt. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Standesamt in Aschbach stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Aschbach schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Aschbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Kusel

Höhe
169 m ü. NHN

Fläche
8,89 km2

Einwohner
1974 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
222 Einwohner je km2

Postleitzahl
67742

Vorwahl
06382

KFZ Kennzeichen
KUS

Gemeindeschlüssel
07 3 36 058

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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