Standesamt Argenschwang

Anschrift

Standesamt Argenschwang
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim


Mail:
standesamt@argenschwang.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Argenschwang vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@argenschwang.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Argenschwang.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Argenschwang

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Argenschwang geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Argenschwang eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige einige wenige allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, aber dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamt Argenschwang das Dokument aus. Es bieten sich verschiedene Typen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird benötigt für verschiedene administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Argenschwang eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür werden üblicherweise persönliche Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es geboten sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Argenschwang

Definition

Eine Vermählung benennt eine begründete, gewöhnlich rechtlich erlaubte, verankerte Form eines Bündnisses von paarigen Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Verehelichung beim Standesamt Argenschwang erklären und die dazu wichtigen Papiere erhalten. Prinzipiell müssen Sie selbst im Argenschwang vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Trauung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen relevant sein! Ihr Stadtbüro in Argenschwang beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Argenschwang zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.