Standesamt Altrich

Anschrift

Standesamt Altrich
Schloßstr. 11
54516 Wittlich


Mail:
standesamt@stadt.wittlich.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Altrich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 65 71) 17 11 48
E-Mail: standesamt@stadt.wittlich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Altrich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Altrich

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Altrich geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Altrich eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind einige wenige allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Üblicherweise besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Altrich die Geburtsurkunde aus. Es gibt diverse Formen von Geburtsdokumenten, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird eingesetzt zu diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte das Dokument abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Altrich eine Duplikaturkunde bitten. Dafür werden normalerweise persönliche Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Altrich

Definition

Eine Trauung benennt eine dokumentierte, gewöhnlich zulässig geregelte, festgemachte Kennzeichung einer Bindung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Altrich anzeigen und die hierfür wichtigen Unterlagen zu holen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich bei der Behörde in Altrich antreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andere Belege gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Altrich stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Altrich zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Altrich

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Bernkastel-Wittlich

Höhe
160 m ü. NHN

Fläche
49,63 km2

Einwohner
19.345 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
390 Einwohner je km2

Postleitzahl
54516

Vorwahl
06571

KFZ Kennzeichen
WIL, BKS

Gemeindeschlüssel
07 2 31 134

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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