Standesamt Althornbach

Anschrift

Standesamt Althornbach
Herzogstr. 1
66482 Zweibrücken


Mail:
standesamt@zweibruecken.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Althornbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 63 32) 87 13 79
E-Mail: standesamt@zweibruecken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Althornbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Althornbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Althornbachgeboren wurden, beim Standesamt Althornbach beantragt werden.

Hier einige ein paar allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Generell übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamt Althornbach die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Typen von Geburtsdokumenten, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird gebraucht für vielfältige bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Althornbach einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Althornbach

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine bewiesene, vorwiegend juristisch erlaubte, verankerte Begründung eines Beisammenseins mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Vermählung beim Amt in Althornbach anzeigen und die zu diesem Zweck notwendigen Papiere erhalten. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim Amt in Althornbach auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Althornbach antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original eingereicht werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Althornbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Althornbach schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Althornbach

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
226 m ü. NHN

Fläche
70,64 km2

Einwohner
34.091 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
483 Einwohner je km2

Postleitzahl
66482

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
ZW

Gemeindeschlüssel
07 3 20 000

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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