Standesamt Alsbach
Anschrift
Standesamt Alsbach
Rheinstr. 50
56235 Ransbach-Baumbach
Mail: standesamt@ransbach-baumbach.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Alsbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 26 23) 8 61 45
E-Mail: standesamt@ransbach-baumbach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Alsbach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Alsbach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Alsbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Alsbach geboren sind.
Hier einige einige Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Generell übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, trotzdem können auch die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamt Alsbach die Urkunde aus. Es finden sich diverse Formen der Geburtsurkunden, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.
Anwendung
Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.
Neubestellung
Sollte die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich man beim Standesamt Alsbach einen Ersatz ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man normalerweise persönliche Angaben und eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Alsbach
Definition
Eine Ehe bildet eine begründete, überwiegend legitim zugestandene, belegte Form einer Verbindung von zwei Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt Alsbach aufnehmen und die hierfür erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim Amt in Alsbach erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht in Alsbach sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
Welches Amt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Heirat rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Abzüge werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In gesonderten Fällen können weitere Schreiben gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Alsbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Alsbach zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Alsbach
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Westerwaldkreis
Höhe
300 m ü. NHN
Fläche
12,15 km2
Einwohner
7959 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
655 Einwohner je km2
Postleitzahl
56235
Vorwahl
02623
KFZ Kennzeichen
WW
Gemeindeschlüssel
07 1 43 062
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Alsbach auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Ransbach-Baumbach.
Wegweiser:
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