Standesamt Ahrbrück

Anschrift

Standesamt Ahrbrück
Roßberg 3
53505 Altenahr


Mail:
standesamt@ahrbrueck.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ahrbrück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ahrbrueck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ahrbrück.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ahrbrück

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Ahrbrück geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Ahrbrück eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind einige wenige generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Gewöhnlich besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Ahrbrück die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Versionen der Geburtsdokumenten, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird für diverse bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Ahrbrück eine neue Urkunde bitten. Dafür werden meistens persönliche Daten und eine Identifikation, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ahrbrück

Definition

Eine Trauung bestimmt eine amtliche, weitgehend legitim legale, gestärkte Basis einer Beziehung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Amt in Ahrbrück erklären und die dazu relevanten Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst im Ahrbrück antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Ahrbrück klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Ahrbrück zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.