Standesamt Stadtallendorf

Anschrift

Standesamt Stadtallendorf
Bahnhofstraße 2
35260 Stadtallendorf


Mail:
standesamt@stadtallendorf.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stadtallendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadtallendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stadtallendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Stadtallendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Stadtallendorf ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Stadtallendorf geboren sind.

Hier sind einige Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Meistens tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Stadtallendorf die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Versionen der Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht für verschiedene administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Stadtallendorf eine neue Urkunde ersuchen. Dafür benötigt man meistens persönliche Angaben und eine Identifikation, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Stadtallendorf

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine dokumentierte, gewöhnlich rechtens rechtmäßige, untermauerte Bestätigung eines Beisammenseins von paarigen Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Stadtallendorf aufnehmen und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich im Stadtallendorf auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schreiben vom Standesamt. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Stadtallendorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Stadtallendorf zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.