Standesamt Pfungstadt

Anschrift

Standesamt Pfungstadt
Borngasse 17
64319 Pfungstadt


Mail:
standesamt@pfungstadt.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Montag: 07:30 – 12:30
Dienstag: 07:30 – 12:30
Mittwoch:
Donnerstag: 07:30 – 12:30 / 14:00 – 18:00
Freitag: 07:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pfungstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 61 57) 9 88 12 30
E-Mail: standesamt@pfungstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pfungstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Pfungstadt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Pfungstadt geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Pfungstadt eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind ein paar Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Generell führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, dennoch dürfen gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Amt Pfungstadt die Urkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Versionen der Geburtsdokumenten, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt bei diverse administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Pfungstadt eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck werden üblicherweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Pfungstadt

Definition

Eine Vermählung definiert eine dokumentierte, überwiegend rechtlich erlaubte, gefestigte Grundlage einer Bindung mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Trauung beim Standesamt Pfungstadt einleiten und die dafür relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Generell müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Pfungstadt erscheinen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Bericht vom Standesamt. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Replikate gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Pfungstadt beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Pfungstadt schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Pfungstadt

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Darmstadt

Kreis
Darmstadt-Dieburg

Höhe
101 m ü. NHN

Fläche
42,54 km2

Einwohner
24.885 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
585 Einwohner je km2

Postleitzahl
64319

Vorwahl
06157

KFZ Kennzeichen
DA, DI

Gemeindeschlüssel
06 4 32 018

Landesportal

Landesportal
Hessen

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Stadtgeschichte Standesamt

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