Standesamt Nidda

Anschrift

Standesamt Nidda
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda


Mail:
info(@nidda.de

Standesamt Hessen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nidda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 60 43) 8 00 61 07
E-Mail: info(@nidda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nidda.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Nidda

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Niddageboren wurden, beim Standesamt Nidda beantragt werden.

Im Folgenden sind zahlreiche Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, aber können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamt Nidda das Dokument aus. Es bieten sich mannigfaltige Versionen von Geburtsnachweisen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird benötigt für vielfältige Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Sofern die Urkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Nidda eine neue Urkunde anfordern. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Daten und ein Ausweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Nidda

Definition

Eine Heirat beschreibt eine bewiesene, weitgehend gesetzlich geregelte, belegte Erklärung einer Bindung gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung bei der Behörde in Nidda erklären und die dazu relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Nidda auftreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht in Nidda sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann deswegen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Eintragung der Heirat amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andere Belege wichtig sein! Das Standesamt in Nidda ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Nidda zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Nidda

Bundesland
Hessen

Regierungsbezirk
Darmstadt

Kreis
Wetteraukreis

Höhe
132 m ü. NHN

Fläche
118,33 km2

Einwohner
17.314 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
146 Einwohner je km2

Postleitzahl
63667

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
FB, BÜD

Gemeindeschlüssel
06 4 40 016

Landesportal

Landesportal
Hessen

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Stadtgeschichte Standesamt

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