Standesamt Wolframs-Eschenbach

Anschrift

Standesamt Wolframs-Eschenbach
Wolfram-von-Eschenbach-Platz 1
91639 Wolframs-Eschenbach


Mail:
standesamt@wolframs-eschenbach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wolframs-Eschenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wolframs-eschenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wolframs-Eschenbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wolframs-Eschenbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Wolframs-Eschenbach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Wolframs-Eschenbach eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind ein paar allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert die Behörde in Wolframs-Eschenbach das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedene Arten der Geburtsdokumenten, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Das Dokument wird benötigt für verschiedene bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Neubestellung

Sollte die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Wolframs-Eschenbach eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wolframs-Eschenbach

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine anerkannte, meistenteils rechtlich erlaubte, untermauerte Grundlage eines Bündnisses von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Trauung beim Standesamt Wolframs-Eschenbach aufnehmen und die hierfür notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Wolframs-Eschenbach antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser die andere Person in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Wolframs-Eschenbach sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird hierfür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen notwendig sein! Ihr Standesamt in Wolframs-Eschenbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Wolframs-Eschenbach zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Wolframs-Eschenbach

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Mittelfranken

Kreis
Ansbach

Höhe
442 m ü. NHN

Fläche
25,47 km2

Einwohner
3103 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
122 Einwohner je km2

Postleitzahl
91639

Vorwahl
09875

KFZ Kennzeichen
AN, DKB, FEU, ROT

Gemeindeschlüssel
09 5 71 229

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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