Standesamt Wörthsee
Anschrift
Standesamt Wörthsee
Seestraße 20
82237 Wörthsee
Mail: standesamt@woerthsee.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wörthsee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@woerthsee.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wörthsee.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Wörthsee
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Wörthsee ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Wörthsee geboren sind.
Im Folgenden sind einige allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise übernimmt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Wörthsee die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Kategorien der Geburtsbescheinigungen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Gebrauch
Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet für diverse Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Wörthsee eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Wörthsee
Definition
Eine Vermählung verdeutlicht eine anerkannte, meistens legitim legale, gesicherte Begründung eines Verbunds von paarigen Individuen.
Beschreibung
Die Personen müssen die Vermählung beim Amt in Wörthsee einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere besorgen. Unbedingt müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Wörthsee erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht in Wörthsee sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.
Welches Amt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann in Folge dessen einige Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, Fotokopien gelten nicht!
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Wörthsee informiert Sie gerne!
Fristen
Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Wörthsee
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Wörthsee auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Wörthsee.
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