Standesamt Wörnitz
Anschrift
Standesamt Wörnitz
Rothenburger Straße 10
91637 Wörnitz
Mail: standesamt@woernitz.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wörnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@woernitz.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wörnitz.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Wörnitz
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Wörnitz geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Wörnitz beantragen.
Hier sind ein paar generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In diesem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Amt Wörnitz die Urkunde aus. Es gibt diverse Arten der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.
Verwendungszweck
Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.
Neubestellung
Falls die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Wörnitz eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Wörnitz
Definition
Eine Ehe bestimmt eine erklärte, meistenteils rechtens geregelte, belegte Bestätigung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Personen.
Beschreibung
Die Personen müssen die Trauung beim Amt in Wörnitz aufnehmen und die dazu unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Unbedingt sollten Sie persönlich bei der Behörde in Wörnitz auftauchen. Ist eine der Personen nicht verfügbar darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Wörnitz sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Amt für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.
Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Das Standesamt in Wörnitz berät Sie gerne.
Fristen
Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Wörnitz schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Wörnitz
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Wörnitz auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Wörnitz.
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