Standesamt Weitramsdorf

Anschrift

Standesamt Weitramsdorf
Postfach 1138
96477 Weitramsdorf


Mail:
standesamt@weitramsdorf.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weitramsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@weitramsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weitramsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Weitramsdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Weitramsdorfgeborene Personen beim Standesamt Weitramsdorf zu beantragen.

Nachstehend sind einige wenige Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, jedoch können auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Amt Weitramsdorf das Dokument aus. Es sind vorhanden variantenreiche Arten von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt für unterschiedliche Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Weitramsdorf einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Weitramsdorf

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine dokumentierte, weitgehend juristisch zugestandene, gestärkte Kennzeichung eines Beisammenseins zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Weitramsdorf erklären und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Weitramsdorf auftauchen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Registration der Trauung rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können weitere Papiere vonnöten sein! Das Hochzeitsamt in Weitramsdorf ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Weitramsdorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.