Standesamt Weiding (Cham)

Anschrift

Standesamt Weiding (Cham)
Rathausplatz 1
93495 Weiding


Mail:
standesamt@weiding-cham.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weiding (Cham) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@weiding-cham.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weiding (Cham).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Weiding (Cham)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Weiding (Cham)geboren wurden, beim Standesamt Weiding (Cham) beantragt werden.

Hier sind ein paar allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Weiding (Cham) das Dokument aus. Es gibt mannigfaltige Sorten der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Sie wird gebraucht zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Sollte das Dokument verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Weiding (Cham) eine neue Urkunde anfordern. Hierfür werden normalerweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Weiding (Cham)

Definition

Eine Vermählung definiert eine dokumentierte, überwiegend gerecht zugestandene, untermauerte Kennzeichung eines Verbunds beider Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt Weiding (Cham) erklären und die dazu erforderlichen Papiere holen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Weiding (Cham) antreten. Ist eine der Personen verhindert, kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Weiding (Cham) antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente relevant sein! Ihr Standesamt in Weiding (Cham) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Weiding (Cham) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.