Standesamt Weiden i.d.OPf.

Anschrift

Standesamt Weiden i.d.OPf.
Dr.-Pfleger-Str. 15
92637 Weiden i.d.OPf.


Mail:
standesamt@weiden-i-d-opf.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weiden i.d.OPf. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@weiden-i-d-opf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weiden i.d.OPf..

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Personenstandsurkunden vom Standesamt Weiden i.d.OPf.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Weiden i.d.OPf. ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Weiden i.d.OPf. geboren sind.

Nachstehend sind einige wenige Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Generell tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamtsbüro Weiden i.d.OPf. das Dokument aus. Es bieten sich verschiedene Sorten von Geburtsdokumenten, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird für mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Weiden i.d.OPf. eine Ersatzurkunde bitten. Hierfür benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Weiden i.d.OPf.

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine begründete, weitgehend rechtens geregelte, festgemachte Erklärung eines Verbunds gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt in Weiden i.d.OPf. aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell im Weiden i.d.OPf. vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Heirat verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andere Belege unerlässlich sein! Das Standesamt in Weiden i.d.OPf. klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Weiden i.d.OPf. zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.