Standesamt Waldkirchen

Anschrift

Standesamt Waldkirchen
Rathausplatz 1
94065 Waldkirchen


Mail:
standesamt@waldkirchen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Waldkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@waldkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Waldkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Waldkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Waldkirchen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Waldkirchen beantragen.

Anbei einige wenige allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, aber dürfen gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamt Waldkirchen das Dokument aus. Es existieren diverse Kategorien der Geburtsbescheinigungen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird für unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Waldkirchen eine Ersatzurkunde bitten. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben und ein Ausweis, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Waldkirchen

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine begründete, vorwiegend gesetzlich legale, verankerte Erklärung einer Bindung zweier zusammengehörender Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Waldkirchen anmelden und die dazu wichtigen Anträge und Urkunden holen. Für gewöhnlich sollten Sie selbst beim Amt in Waldkirchen vorsprechen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann hierfür ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente vorliegen, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente relevant sein! Das Standesamt in Waldkirchen klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Waldkirchen schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Waldkirchen

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Niederbayern

Kreis
Freyung-Grafenau

Höhe
573 m ü. NHN

Fläche
80,01 km2

Einwohner
10.901 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
136 Einwohner je km2

Postleitzahl
94065

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
FRG, GRA, WOS

Gemeindeschlüssel
09 2 72 151

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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