Standesamt Wackersdorf

Anschrift

Standesamt Wackersdorf
Postfach 64
92440 Wackersdorf


Mail:
standesamt@wackersdorf.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wackersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wackersdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wackersdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wackersdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Wackersdorfgeboren wurden, beim Standesamt Wackersdorf beantragt werden.

Hier einige einige Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Regel führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt die Behörde in Wackersdorf das Dokument aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Typen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Sie wird eingesetzt für vielfältige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Wackersdorf eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich meistens personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wackersdorf

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine dokumentierte, meistens rechtlich geregelte, gesicherte Form eines Beisammenseins beider Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung beim Standesamt in Wackersdorf einleiten und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden holen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Wackersdorf auftauchen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht in Wackersdorf sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Einschreibung der Heirat bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Wackersdorf berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.