Standesamt Volkenschwand

Anschrift

Standesamt Volkenschwand
Marktplatz 1–4
84048 Mainburg


Mail:
standesamt@mainburg.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Volkenschwand vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@mainburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Volkenschwand.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Volkenschwand

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Volkenschwandgeborene Personen beim Standesamt Volkenschwand zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie verschiedene allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Üblicherweise erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Amt Volkenschwand das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Typen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Sie wird benötigt zu vielfältige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Volkenschwand einen Ersatz anfordern. Hierfür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Volkenschwand

Definition

Eine Vermählung definiert eine anerkannte, zumeist zulässig erlaubte, gestärkte Basis eines Bündnisses beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Volkenschwand anmelden und die hierfür erforderlichen Unterlagen zu holen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Volkenschwand antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Volkenschwand antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen wichtig sein! Ihr Hochzeitsamt in Volkenschwand stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Volkenschwand

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Niederbayern

Kreis
Kelheim

Höhe
422 m ü. NHN

Fläche
61,54 km2

Einwohner
15.165 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
246 Einwohner je km2

Postleitzahl
84048

Vorwahl
08751

KFZ Kennzeichen
KEH, MAI, PAR, RID, ROL

Gemeindeschlüssel
09 2 73 147

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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