Standesamt Villenbach

Anschrift

Standesamt Villenbach
Schulstr. 12
86637 Wertingen


Mail:
standesamt@wertingen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Villenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wertingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Villenbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Villenbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Villenbach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Villenbach eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamt Villenbach die Urkunde aus. Es existieren verschiedene Arten der Geburtsnachweisen, etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt zu mannigfaltige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Villenbach eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Villenbach

Definition

Eine Hochzeit bildet eine begründete, zumeist rechtlich zugestandene, belegte Grundlage eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Villenbach aufnehmen und die hierfür relevanten Papiere holen. Unbedingt müssen Sie selber im Villenbach auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Villenbach antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage vonnöten sein! Das Standesamt in Villenbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Villenbach zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Villenbach

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Schwaben

Kreis
Dillingen an der Donau

Höhe
421 m ü. NHN

Fläche
51,88 km2

Einwohner
9415 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
181 Einwohner je km2

Postleitzahl
86637

Vorwahl
08272

KFZ Kennzeichen
DLG, WER

Gemeindeschlüssel
09 7 73 182

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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