Standesamt Vilgertshofen

Anschrift

Standesamt Vilgertshofen
Untergasse 3
86934 Reichling


Mail:
standesamt@vilgertshofen.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Vilgertshofen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@vilgertshofen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Vilgertshofen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Vilgertshofen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Vilgertshofen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Vilgertshofen eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Generell tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt die Behörde in Vilgertshofen die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Formen von Geburtsdokumenten, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet zu verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Vilgertshofen eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Ausweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Vilgertshofen

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine anerkannte, gewöhnlich rechtens zulässige, belegte Grundlage einer Vereinigung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Trauung beim Amt in Vilgertshofen einleiten und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Generell müssen Sie selbst bei der Behörde in Vilgertshofen erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht in Vilgertshofen sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen notwendig sein! Das Trauamt in Vilgertshofen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.