Standesamt Veitsbronn

Anschrift

Standesamt Veitsbronn
Nürnberger Straße 2
90587 Veitsbronn


Mail:
standesamt@veitsbronn.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Veitsbronn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@veitsbronn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Veitsbronn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Veitsbronn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Veitsbronn ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Veitsbronn geboren sind.

Anbei mehrere allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Normalerweise erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Veitsbronn die Urkunde aus. Es gibt mannigfaltige Versionen von Geburtsnachweisen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt bei diverse bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Veitsbronn eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Veitsbronn

Definition

Eine Heirat bestimmt eine bewiesene, vorwiegend rechtens geregelte, gesicherte Begründung eines Bündnisses beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt in Veitsbronn einleiten und die dafür relevanten Dokumente erhalten. Generell sollten Sie selber beim Amt in Veitsbronn vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht in Veitsbronn sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird deswegen ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen relevant sein! Das Standesamt in Veitsbronn klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Veitsbronn schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.