Standesamt Untersteinach

Anschrift

Standesamt Untersteinach
Postfach 10
95369 Untersteinach


Mail:
standesamt@untersteinach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Untersteinach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@untersteinach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Untersteinach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Untersteinach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Untersteinach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Untersteinach beantragen.

Anbei mehrere Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Regel führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt die Behörde in Untersteinach die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Arten von Geburtsurkunden, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird eingesetzt für diverse bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Untersteinach eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck werden in der Regel persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Untersteinach

Definition

Eine Hochzeit definiert eine anerkannte, meistens gesetzlich erlaubte, untermauerte Grundlage einer Vereinigung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Untersteinach einleiten und die hierbei erforderlichen Papiere beziehen. Generell müssen Sie selbst bei der Behörde in Untersteinach antreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann er den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird hierfür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Registration der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Replikate sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente erforderlich sein! Das Standesamt in Untersteinach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.