Standesamt Tröstau

Anschrift

Standesamt Tröstau
Hauptstraße 6
95709 Tröstau


Mail:
standesamt@troestau.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Tröstau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@troestau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Tröstau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Tröstau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Tröstau ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Tröstau geboren sind.

Nachstehend sind ein paar Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Üblicherweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Tröstau die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedenartige Typen der Geburtsbescheinigungen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird zu diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Tröstau eine Ersatzurkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Tröstau

Definition

Eine Vermählung bildet eine behördliche, meistens zulässig statthafte, untermauerte Basis einer Bindung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Verehelichung bei der Behörde in Tröstau aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. erhalten. Grundsätzlich müssen Sie persönlich beim Amt in Tröstau vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dafür einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Aufnahme der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können andere Belege gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Tröstau stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Tröstau schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.