Standesamt Trausnitz

Anschrift

Standesamt Trausnitz
Marienplatz 2
92536 Pfreimd


Mail:
standesamt@pfreimd.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Trausnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@pfreimd.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Trausnitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Trausnitz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, die den über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Trausnitz ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Trausnitz geboren sind.

Hier einige verschiedene allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Üblicherweise tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Trausnitz die Urkunde aus. Es existieren unterschiedliche Versionen von Geburtsbescheinigungen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird benötigt bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Trausnitz eine Duplikaturkunde bitten. Dafür werden meistens persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Trausnitz

Definition

Eine Hochzeit definiert eine anerkannte, meistens rechtens statthafte, verankerte Form eines Verbunds zweier zusammengehörender Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Trausnitz aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Nachweise. beziehen. Prinzipiell müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Trausnitz vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andere Belege notwendig sein! Das Trauamt in Trausnitz stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Trausnitz

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberpfalz

Kreis
Schwandorf

Höhe
372 m ü. NHN

Fläche
51,48 km2

Einwohner
5284 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
103 Einwohner je km2

Postleitzahl
92536

Vorwahl
09606

KFZ Kennzeichen
SAD, BUL, NAB, NEN, OVI, ROD

Gemeindeschlüssel
09 3 76 153

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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