Standesamt Todtenweis

Anschrift

Standesamt Todtenweis
Marktplatz 1
86447 Aindling


Mail:
standesamt@todtenweis.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Todtenweis vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@todtenweis.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Todtenweis.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Todtenweis

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Todtenweis geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Todtenweis beantragen.

Hier sind einige Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Üblicherweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Todtenweis die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedene Formen der Geburtsnachweisen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird verwendet für vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Todtenweis eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Todtenweis

Definition

Eine Vermählung bildet eine erklärte, vorwiegend rechtlich rechtmäßige, gestärkte Kennzeichung einer Verbindung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Vermählung beim Standesamt Todtenweis einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Todtenweis vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Todtenweis antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist zwingend, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente relevant sein! Ihr Trauamt in Todtenweis klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Todtenweis schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.