Standesamt Taufkirchen (Vils)

Anschrift

Standesamt Taufkirchen (Vils)
Rathausplatz 1
84416 Taufkirchen (Vils)


Mail:
standesamt@taufkirchen-vils.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Taufkirchen (Vils) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@taufkirchen-vils.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Taufkirchen (Vils).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Taufkirchen (Vils)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Taufkirchen (Vils)geboren wurden, beim Standesamt Taufkirchen (Vils) beantragt werden.

Im Weiteren sind einige wenige Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamt Taufkirchen (Vils) die Urkunde aus. Es finden sich variantenreiche Arten von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Taufkirchen (Vils) eine Duplikaturkunde bitten. Dafür sind erforderlich meistens personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Taufkirchen (Vils)

Definition

Eine Ehe definiert eine begründete, überwiegend gerecht zugestandene, gestärkte Erklärung einer Vereinigung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung bei der Behörde in Taufkirchen (Vils) anmelden und die hierfür erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Taufkirchen (Vils) auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Aufnahme der Heirat wirksam. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage werden weitere Untelagen notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Taufkirchen (Vils) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Taufkirchen (Vils) zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.