Standesamt Syrgenstein
Anschrift
Standesamt Syrgenstein
Ringstraße 35
89428 Syrgenstein
Mail: standesamt@syrgenstein.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Syrgenstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@syrgenstein.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Syrgenstein.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Syrgenstein
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Syrgenstein geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Syrgenstein eine Geburtsurkunde beantragen.
Im Folgenden sind ein paar allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In unserem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Generell übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch können gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt erfassen.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist erteilt die Behörde in Syrgenstein die Urkunde aus. Es gibt verschiedene Sorten von Geburtsurkunden, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.
Verwendung
Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird zu verschiedene Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Syrgenstein einen Ersatz bitten. Hierfür werden normalerweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Syrgenstein
Definition
Eine Vermählung bestimmt eine dokumentierte, gewöhnlich gesetzlich erlaubte, verankerte Begründung einer Vereinigung mehrerer Einzelpersonen.
Beschreibung
Die beiden Personen sollten die Vermählung beim Amt in Syrgenstein aufnehmen und die zu diesem Zweck wichtigen Dokumente beschaffen. Prinzipiell sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Syrgenstein auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Syrgenstein antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.
Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Abzüge gelten nicht!
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Fällen können andere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Amt in Syrgenstein beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Syrgenstein zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Syrgenstein
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Syrgenstein auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Syrgenstein.
Wegweiser:
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