Standesamt Sünching
Anschrift
Standesamt Sünching
Schulstraße 26
93104 Sünching
Mail: standesamt@suenching.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sünching vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@suenching.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sünching.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Sünching
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Sünching geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Sünching eine Geburtsurkunde beantragen.
Hier einige einige grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
Hierzulande müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt erfassen.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamt Sünching die Urkunde aus. Es gibt mannigfaltige Typen von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.
Nutzung
Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird benötigt zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Sofern die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Sünching eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man in der Regel persönliche Angaben sowie ein Ausweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Sünching
Definition
Eine Trauung bezeichnet eine dokumentierte, meistens zulässig zugestandene, belegte Begründung einer Bindung beider Personen.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Standesamt Sünching erklären und die hierfür unerlässlichen Anträge und Urkunden erhalten. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Sünching antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen ein paar Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Verehelichung amtlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderer Lage können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Standesamt in Sünching informiert Sie gerne!
Fristen
Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Sünching zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Sünching
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Sünching auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Sünching.
Wegweiser:
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