Standesamt Straßkirchen

Anschrift

Standesamt Straßkirchen
Lindenstraße 1
94342 Straßkirchen


Mail:
standesamt@strasskirchen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Straßkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@strasskirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Straßkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Straßkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Straßkirchen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Straßkirchen geboren sind.

Im Weiteren sind einige wenige allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Normalerweise führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert die Behörde in Straßkirchen die Urkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Arten von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird bei verschiedene Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Straßkirchen einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Straßkirchen

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine bewiesene, meistenteils juristisch zugestandene, belegte Form einer Beziehung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Straßkirchen aufnehmen und die dafür wichtigen Anträge und Urkunden beschaffen. Generell sollten Sie offiziell im Straßkirchen vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Straßkirchen antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können andersartige Nachweise gefordert sein! Ihr Hochzeitsamt in Straßkirchen informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Straßkirchen schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.