Standesamt Stockheim (Oberfranken)

Anschrift

Standesamt Stockheim (Oberfranken)
Postfach 1151
96338 Stockheim


Mail:
standesamt@stockheim-oberfranken.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stockheim (Oberfranken) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stockheim-oberfranken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stockheim (Oberfranken).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Stockheim (Oberfranken)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Stockheim (Oberfranken) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Stockheim (Oberfranken) geboren sind.

Hier sind einige Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Amt Stockheim (Oberfranken) die Urkunde aus. Es gibt verschiedene Sorten der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird für vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Stockheim (Oberfranken) eine Ersatzurkunde bitten. Dafür werden üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Stockheim (Oberfranken)

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine anerkannte, gewöhnlich gesetzlich rechtmäßige, untermauerte Form eines Verbunds von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Stockheim (Oberfranken) anmelden und die dazu wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Generell sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Stockheim (Oberfranken) antreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Stockheim (Oberfranken) sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Heirat rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen relevant sein! Ihr Standesamt in Stockheim (Oberfranken) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Stockheim (Oberfranken) schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.